12. Der Anzeiger wirft der Disziplinarbeklagten vor, sie habe auf keine seiner vielen Mailnachrichten und Telefonate reagiert. Zwar bezieht er sich bei diesem Vorwurf insbesondere auf seine Bitte um Abrechnung der Leistungen, jedoch reichte er auch Nachrichten ein, in denen er um Beantwortung seiner (anderen) Fragen bat. Durch die vom Anzeiger eingereichten Mailnachrichten entsteht durchaus vorerst der Eindruck, er habe der Disziplinarbeklagten ein Mandat erteilt und dieses schon nach Kurzem – mit seinem Entscheid, keine «Einsprache» zu erheben – wieder beendet.