BGFA darstelle. Sie habe den Anzeiger in einer rechtlich anspruchsvollen Situation ausführlich, richtig und vollständig beraten, die Erfolgsaussichten seien konkret abgeklärt und besprochen worden und im Zusammenhang mit den übrigen Fragen sei die aktuelle Situation besprochen und eingeschätzt worden. Sie habe das Mandat grundsätzlich sorgfältig und gewissenhaft geführt. 7. Mit Verfügung vom 5. Mai 2020 nahm der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde Kenntnis von der Stellungnahme der Disziplinarbeklagten und bestimmte Fürsprecherin Franziska Marti zur Referentin (pag. 133).