4 nie erlebt, dass in einem Mandat über längere Zeit nichts laufe und sie dann die Androhung einer Meldung bei der Aufsichtsbehörde erhalte. Sie räumte aber erneut ein, eine geringe Verzögerung habe sich durch den bürointernen Umzug ergeben und sie habe die Rechnung im Detail prüfen wollen, da sie gewusst habe, dass der Anzeiger auch Rechnungen anderer Anwälte hinterfragt habe. Es sei zu einer Verzögerung gekommen, welche aber keine Verletzung von Art. 12 lit. i BGFA darstelle.