Die Disziplinarbeklagte räumte in ihrer Stellungnahme ein, den eingeschriebenen Brief erhalten und zu wenig beachtet zu haben. Schliesslich sei sie vom lange geplanten aber bis dahin nicht umgesetzten internen Büroumzug überrascht worden, ausgerechnet in einer Zeit, da sie gesundheitlich angeschlagen und auch privat sehr belastet gewesen sei. Sie räumte weiter ein, dass das Dossier A.________ in einer Umzugskiste verloren und vergessen gegangen sei und dass dies nicht hätte passieren dürfen. Sie habe zwischenzeitlich aber abgerechnet und sich für die Verspätung entschuldigt.