3 17. Dezember 2018 (pag. 91) geht es schliesslich um Akteneinsicht bei der KESB, wobei in der folgenden Nachricht vom 20. Dezember 2018 (pag. 93) festgehalten ist, dass der Anzeiger schon wieder zwei Tage ohne Rückmeldung sei und er dringend eine kurze Antwort benötige. Die Disziplinarbeklagte räumte in ihrer Stellungnahme ein, den eingeschriebenen Brief erhalten und zu wenig beachtet zu haben.