Dem Mailschreiben des Anzeigers vom 12. April 2018 (pag. 81) lässt sich entnehmen, dass der Anzeiger um Beratung bezüglich einer Rechnung gebeten hat. Aus dem Schreiben der Disziplinarbeklagten vom 12. Juli 2018 (pag. 83) gehen Erklärungen zur Neuberechnung des Unterhalts hervor, in einer (ausführlichen) Mail des Anzeigers vom 23. August 2018 (13.22 Uhr, pag. 85) geht es um die alternierende Obhut und im gleichentags gesendeten, nicht weniger ausführlichen Schreiben des Anzeigers (23.42 Uhr, pag. 87 f.) um das gemeinsame Sorgerecht. In der letzten Anfrage des Anzeigers vom