Dies, obwohl sie die nach der ersten Phase gestellten weiteren Anfragen beantwortet und der Anzeiger jeweils auch gefragt habe, ob der Aufwand durch den Kostenvorschuss noch gedeckt sei. Als Beleg, dass es nicht nur eine erste Phase gegeben habe und das Mandat somit nicht bereits mit Mailschreiben vom 4. März 2018 (pag. 79), gegen den Entscheid der KESB keine «Einsprache» zu erheben, beendet war, reichte die Disziplinarbeklagte diverse spätere Anfragen und Nachrichten ein: Dem Mailschreiben des Anzeigers vom 12. April 2018 (pag. 81) lässt sich entnehmen, dass der Anzeiger um Beratung bezüglich einer Rechnung gebeten hat.