Obwohl der Anzeiger Mühe gehabt habe einzusehen, dass eine Beschwerde wenig Aussichten auf Erfolg habe, habe er sich schliesslich gegen eine solche entschieden. In der zweiten Phase habe er sich dann nicht entscheiden können, ob er die Akten der KESB lieber bei der Disziplinarbeklagten im Büro oder bei sich einsehen möchte, dann habe er sich wegen einer Rechnung eines früheren Anwaltes gemeldet, mit der er nicht einverstanden gewesen sei, in einer vierten Phase sei es um die Neuregelung des Unterhalts gegangen, in der fünften Phase um die alternierende Obhut und einen erneuten Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge und schliesslich sei noch eine