Er verlangte nach wie vor nach einer Abrechnung. Ebenso forderte er am 10. Juni 2019 (pag. 11) wieder eine Abrechnung und kündigte bereits zum zweiten Mal an, sonst einen eingeschriebenen Brief zu schicken. Am 13. Juni 2019 (pag. 9) wies er schliesslich darauf hin, dass er einen letzten Versuch mache, um eine Abrechnung zu erhalten und sonst die Anwaltskammer informieren werde. Am 18. September 2019 (pag. 3) verschickte er schliesslich per Einschreiben die Mitteilung, dass er die Abrechnung nun bis zum 26. September 2019 verlange. Dieses Schreiben wurde der Disziplinarbeklagten am 19. September 2019 zugestellt (pag. 5).