Der Anzeiger legte eine Vielzahl von Mailschreiben und ein per Einschreiben zugestelltes Schreiben vor: Am 12. April 2018 (pag. 31) fragte er bei der Disziplinarbeklagten nach, wie viel der Termin gekostet habe und hat ein weiteres Mal um eine Abrechnung gebeten. Am 26. Juni 2018 (pag. 27) schrieb er nach verschiedenen telefonischen Kontaktversuchen, dass er wissen möchte, was die Disziplinarbeklagte noch für ihn tun könne und er eine Abrechnung wünsche. Am 21. August 2018 (pag. 29) fragte er nach dem aktuellen Kontostand. Auch am 17. September 2018 (pag.