Zur Begründung führte er aus, die Disziplinarbeklagte, welche von ihm am 26. Februar 2018 einen Vorschuss in der Höhe von CHF 3'769.50 für einen geplanten Einspruch erhalten habe, habe seine Kontaktversuche und seine Bitte um Abrechnung seit ca. Mitte 2018 nicht mehr beantwortet, obwohl er sich entschieden habe, doch keinen Einspruch zu erheben. Trotz unzähliger Mails und Telefonate mit dem Sekretariat sei nichts mehr passiert. Die Disziplinarbeklagte habe nicht einmal auf seinen eingeschriebenen Brief vom 18. September 2019 mit Fristansetzung zur Erstellung einer Abrechnung reagiert.