1. A.________ (nachfolgend Anzeiger) wandte sich am 13. November 2019 mit einem als «Beschwerde» bezeichneten Schreiben an die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern und beklagte sich über das Verhalten von B.________ (nachfolgend Disziplinarbeklagte). Zur Begründung führte er aus, die Disziplinarbeklagte, welche von ihm am 26. Februar 2018 einen Vorschuss in der Höhe von CHF 3'769.50 für einen geplanten Einspruch erhalten habe, habe seine Kontaktversuche und seine Bitte um Abrechnung seit ca. Mitte 2018 nicht mehr beantwortet, obwohl er sich entschieden habe, doch keinen Einspruch zu erheben.