Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Mit Entscheid der Anwaltsaufsichtsbehörde AA 18 34 vom 4. März 2019 erfolgte eine weitere Disziplinierung mit einer Busse in der Höhe von CHF 3‘000.00 wegen einer Verletzung von Art. 12 lit. c BGFA, begangen im Jahre 2015. Auch dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Im vorliegenden Falle liegen Sachverhalte zugrunde, die sich in den Jahren ab 2017 ereignet haben. Die Warnfunktion der beiden soeben erwähnten Disziplinarentscheide stand beim Handeln noch nicht fest.