Ginge es, wie der Zeuge sich äussert, um fehlerhafte Sachentscheidungen, wären Rechtsmittel zu ergreifen gewesen. Dies wurde zwar in einem Fall gemacht (Erw. 36 hiervor), nicht aber in den anderen Entscheidungen, die jedenfalls nach heutiger Aussage des Zeugen ihn ebenso geärgert haben. Stattdessen wurde nicht nur im Zusammenhang mit der Beschwerde gegen die Schuldneranweisung, sondern in allen anderen Verfahren der Gerichtspräsident sowie sämtliche oberen Instanzen bzw. jedenfalls deren Spruchkörper rundum abgelehnt. Zwar gibt der Zeuge plakativ bekannt, die Auswechslung von Gerichtspräsident D.________ hätte alles besser gemacht.