Nachvollziehbar ist, dass er sich mit Superprovisorien und vorsorglichen Massnahmen in der ersten Phase der Auseinandersetzung nicht ohne Weiteres einverstanden erklären konnte, insbesondere mit dem Umstand, vor Erlass superprovisorischer Verfügungen nicht angehört zu werden. Bei aller Kritik am Vorgehen selber ärgerte ihn aber offensichtlich, wie in der Einvernahme zum Ausdruck kam, die getroffene materiell-rechtliche Massnahme (z.B. betreffend Hausverkauf oder Skikleider).