Da er die einzelnen Gerichtspersonen am Obergericht oder am Bundesgericht, die er abgelehnt hat, nicht kenne, richteten sich diese Gesuche auch nicht gegen diese Personen persönlich. Zu guter Letzt führte der Zeuge auf Fragen des Disziplinarbeklagten hin gar an, er fühle sich durch die heutige Befragung (im Rahmen des Verfahrens vor der Anwaltsaufsichtsbehörde) im Beschwerderecht am Gerichtshof behindert, nachdem er im Rahmen der gleichen Befragung ausführte, er sei froh, dass er nun endlich von irgendjemandem angehört werde, namentlich dem Menschenrechtsgerichtshof.