35. Die Anwaltsaufsichtsbehörde gewinnt aus der persönlichen Befragung des Zeugen C.________ unter Beizug der zugrunde liegenden Zivilakten des Scheidungsverfahrens und sämtlicher Nebenverfahren folgenden Eindruck: Der nicht prozesserfahrene C.________ wurde für ihn unverhofft in eine Kampfscheidung verwickelt, obwohl er vorgängig nach seinen Bekundungen einvernehmlich mit seiner Frau eine vollständige Konvention ausgearbeitet und unterzeichnet hatte. Nachdem diese Konvention durch die Ehefrau widerrufen worden war, nahm das Verfahren Dimensionen an, mit denen er nicht gerechnet hatte.