a BGFA, die sogenannte Generalklausel. In die ähnliche Richtung geht der Entscheid 6D_56/2018 der 2. zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes vom 18. Juli 2018, wenn im Zusammenhang mit der Kostenverlegung ausgeführt wird (Erwägung 6), dass die querulatorische und rechtsmissbräuchliche Beschwerdeführung nicht dem Mandanten, sondern dem vertretenden Rechtsanwalt anzulasten ist.