_, sondern um den Disziplinarbeklagten. Die in den Akten liegende Bestätigung vom 15. Februar 2018 (pag. 73) habe er mit dem Disziplinarbeklagten aufgesetzt. Er habe das Gefühl, in der Scheidungsverhandlung gehe es nicht um die Sachlage C.________, sondern es werde gegen den Disziplinarbeklagten geschossen. Das gehe nun bereits seit zwei Jahren so. Die Klienten des Disziplinarbeklagten würden ja in Ausstandsverfahren nie angehört, das sei bekannt. Sein Ziel sei, dass der Europäische Gerichtshof ihn anhöre und feststelle, dass es im Kanton Bern nicht so laufe wie es sollte. Er habe das Gefühl, es handle sich um ein Machtspiel.