_ führte er an, er habe superprovisorische Massnahmen erlassen, was völlig ungerechtfertigt gewesen sei. Gegen Oberrichterinnen und Oberrichter, Bundesrichterinnen und Bundesrichter habe er einzuwenden, dass er sich nicht ernst genommen fühle, niemand befrage ihn. Er kenne sie nicht, es sei aber sein Recht, Einwendungen zu erheben. Ausstandsgesuche gegen Gerichtspräsidenten D.________ habe er ergriffen, weil er sich nicht ernst genommen und ungerecht behandelt fühle. Es gehe nicht um ihn, C.________, sondern um den Disziplinarbeklagten.