8 Er stecke in einem grossen Scheidungsverfahren, das etwa vor zwei Jahren eingeleitet worden sei. Es belaste ihn, dass es nicht abgeschlossen sei. Dabei habe er zuerst mit seiner Noch-Ehefrau eine Konvention gemacht, die schliesslich vom Gegenanwalt widerrufen worden sei. Gegen den mit der Scheidungssache befassten Gerichtspräsidenten D.________ führte er an, er habe superprovisorische Massnahmen erlassen, was völlig ungerechtfertigt gewesen sei.