Mit Verfügung vom 5. Dezember 2018 wurde zur Hauptverhandlung vorgeladen und die Hauptverhandlung fand am 7. Februar 2019 im Anschluss an das Anfechtungsverfahren betreffend Vaterschaft eines zwischenzeitlich geborenen Sohnes der Klägerin statt. Nach Abnahme der ersten Parteivorträge und Durchführung der vorgesehenen Beweismassnahmen wurde die Verhandlung abgebrochen, und es wurde den Parteien eine Beweismittelfrist angesetzt. d. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Regionalgericht ist das Verfahren nach wie vor pendent. Mit einem Entscheid ist in Kürze nicht zu rechnen. 25. Weitere Verfahren: