16. Der Disziplinarbeklagte vertritt in diesem Verfahren in seinen zahlreichen Eingaben den Standpunkt, es liege keine Verletzung von Berufspflichten vor. Dieser Standpunkt kann nachstehend in Kürze wie folgt zusammengefasst werden, wobei auf Detailfragen, soweit relevant, im Rahmen der konkreten Prüfung unter Ziffer 28 ff. zurückzukommen sein wird.