), die Zivilabteilung des Obergerichts des Kantons Bern habe in der Vergangenheit bereits mehrfach Ausstandsbegehren von Beschwerdeführenden, welche durch den Disziplinarbeklagten vertreten wurden, abgewiesen, und die dagegen erhobenen Beschwerden seien vom Bundesgericht ausnahmslos abgewiesen worden, soweit überhaupt darauf eingetreten worden sei. Zudem habe die Zivilabteilung des Obergerichts des Kantons Bern bereits mehrfach Beschwerden gegen abweisende erstinstanzliche Entscheide betreffend Ausstandsersuchen von Beschwerdeführenden, welche ebenfalls jeweils durch den Disziplinarbeklagten vertreten wurden, abgewiesen.