12. A.________ ist im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragen. Der mit Meldung vom 9. Februar 2018 beanstandete Sachverhalt beschlägt seine Berufsausübung. Damit ist die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern gestützt auf Art.14 BGFA in Verbindung mit Art. 12 KAG gegeben. III. Untersuchungsgegenstand Anzeigerin