Schliesslich gab der Disziplinarbeklagte am 25. Februar 2019 seine Schlussbemerkungen zu den Akten (pag. 391). Mit einem weiteren Schreiben vom 4. März 2019 gelangte der Disziplinarbeklagte erneut an die Anwaltsaufsichtsbehörde und wies auf seine Petition an das Parlament des Deutschen Bundestages hin, um darzulegen, dass seine Rügen zumindest im Ausland alles andere als aussichtslos oder querulatorisch erachtet würden (pag. 395 ff.).