10. Am 28. Januar 2019 wurde eine Beweisabnahme durch eine Delegation der Anwaltsaufsichtsbehörde durchgeführt. Befragt wurde der Zeuge C.________. Mangels weiterer Beweisanträge wurde das Beweisverfahren gleichentags geschlossen. Schliesslich gab der Disziplinarbeklagte am 25. Februar 2019 seine Schlussbemerkungen zu den Akten (pag.