Mit Entscheid vom 16. November 2018 wies die Anwaltsaufsichtsbehörde das Ausstandsgesuch ab. Die eingereichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 21. Dezember 2018 betreffend Ausstand wurde vom Einzelrichter des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 3. April 2019 im Verfahren 100.2018.455U abgewiesen (pag. 405 ff.). Der Entscheid wurde beim Bundesgericht angefochten; dessen Urteil steht noch aus.