EMRK rügte (pag. 105 ff.). Diesem Schreiben wurden verschiedene Unterlagen beigelegt. 5. Mit Verfügung vom 30. August 2018 eröffnete der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde ein Disziplinarverfahren gegen den Disziplinarbeklagten wegen möglicher Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA. In seiner Stellungnahme vom 21. September 2018 an die Anwaltsaufsichtsbehörde äusserte sich der Disziplinarbeklagte eingehend zum erhobenen Vorwurf und negierte eine Verletzung von Berufsregeln.