(PEN 17 345) zum Privatkläger. Als Privatkläger erhob er nun selber schwere strafrechtliche Vorwürfe (unter anderem Raub) gegen den vom Disziplinarbeklagten amtlich vertretenen Beschuldigten. B.________ selber erstattete auch Strafanzeige gegen D.________. Der Disziplinarbeklagte hat weiterhin sowohl B.________ als auch D.________ vertreten. 22.3 Das Verfahren gegen D.________ wurde am 18. April 2017 durch Berufungsurteil abgeschlossen. 22.4 Das amtliche Mandat des Disziplinarbeklagten im Strafverfahren von B.________ wurde vom Regionalgericht Bern-Mittelland per 21. August 2017 widerrufen. VI. Würdigung