19. Weiter beantragt der Disziplinarbeklagte den Beizug des CCBE, damit der CCBE seine Wertung zu der Bedeutung und Reichweite der Standesregeln in das Disziplinarverfahren einbringen könne. Beim CCBE handelt es sich um den Council of Bars and Law Societies of Europe, welcher 1960 gegründet wurde. Der CCBE vertritt die europäischen Anwaltsorganisationen vor europäischen und anderen internationalen Institutionen. Der sachliche Anwendungsbereich der Berufsregeln der CCBE bezieht sich nach Art.