18. Mit Stellungnahme vom 12. Februar 2018 beantragt der Disziplinarbeklagte sinngemäss eine Sistierung des Disziplinarverfahrens. Solange eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts der Urkundenfälschung im Amt sowie wegen Amtsmissbrauch gegen Mitglieder des Regionalgerichtes Bern-Mittelland im Verfahren BK 17 345 hängig sei, dürfe kein Disziplinarverfahren gegen ihn stattfinden. Diese Strafuntersuchung ist für das vorliegende Disziplinarverfahren grundsätzlich aber irrelevant. Eine Sistierung nach Art. 31 des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG;