_» anlässlich dessen Einvernahme vom 25. Oktober 2018, aus welchem sich auch eine fremdenfeindliche Komponente ergebe. Er sei mit E-Mail vom 8. Juli 2018 von «E.________» zur Aufgabe des 5 Anwaltsberufes und Rückkehr nach F.________ (Land) aufgefordert worden. Er habe die internationalen Anwaltsverbände über die Vorkommnisse informiert. Es falle zudem auf, dass andere Berufskollegen keine Disziplinarmassnahmen zu befürchten hätten; etwa für riesige Leuchtreklamen an Gebäuden, obwohl diese verboten seien. II. Zuständigkeit