Weiter führte er an, dass bei ihm zwischenzeitlich der Gesamteindruck entstanden sei, dass es sich bei der Anwaltsaufsichtsbehörde eher um ein Repressionsmittel handle, mit dem unliebsame bzw. unbequeme Rechtsanwälte unter dem Deckmantel eines ordnungsgemässen Disziplinarverfahrens aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Er verweist auf ein anderes Disziplinarverfahren, bei welchem eine Befragung seines Klienten erst am 28. Januar 2019 stattfinden solle. Weiter verweist er auf die Äusserungen eines «E.________» anlässlich dessen Einvernahme vom 25. Oktober 2018, aus welchem sich auch eine fremdenfeindliche Komponente ergebe.