16. Mit unaufgeforderter Eingabe vom 28. Januar 2019 (pag. 171ff) wiederholte der Disziplinarbeklagte verschiedene Einwände, die er schon in seinen früheren Eingaben vorgetragen hatte. Weiter führte er an, dass bei ihm zwischenzeitlich der Gesamteindruck entstanden sei, dass es sich bei der Anwaltsaufsichtsbehörde eher um ein Repressionsmittel handle, mit dem unliebsame bzw. unbequeme Rechtsanwälte unter dem Deckmantel eines ordnungsgemässen Disziplinarverfahrens aus dem Verkehr gezogen werden sollen.