Diese Berufsregeln würden festhalten, dass der Rechtsanwalt nur dann nicht mehr als einen Mandanten in der gleichen Sache beraten, vertreten oder verteidigen dürfe, wenn ein Interessenskonflikt zwischen den Mandaten oder eine ernsthafte Gefahr eines solchen Konflikts bestehe. Es gehe bei dem ihm vorgeworfenen Fall um zwei völlig andere Sachverhalte mit völlig anderen Rechtsfragen. Damit entfalle eine Interessenkollision. 15. Mit Verfügung vom 21. Januar 2019 wurde dem Disziplinarbeklagten mitgeteilt, dass die Akten an den Referenten Rechtsanwalt Gerhard Schnidrig gehen (pag. 169).