Es sei noch ein Strafverfahren gegen den anlässlich der Hauptverhandlung vom 22. August 2017 anwesenden Gerichtsschreiber und den Gerichtspräsidenten wegen des Verdachts der Urkundenfälschung im Amt und des Verdachts des Amtsmissbrauchs hängig. Bevor ihm eine Interessenkollision unterstellt werde, müsse geklärt werden, was anlässlich und in Bezug auf die Vorbereitung der Hauptverhandlung stattgefunden habe. Das Obergericht des Kantons Bern und auch das Schweizerische Bundesgericht würden die Europäische Menschenrechtskommission und die Berufsregeln des CCBE ignorieren.