11. Mit Eingabe vom 20. September 2018 äusserte sich der Disziplinarbeklagte zu den Vorwürfen. Aus seiner Sicht sind die Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts nicht geeignet, um eine allfällige Interessenkollision festzustellen. Es sei noch ein Strafverfahren gegen den anlässlich der Hauptverhandlung vom 22. August 2017 anwesenden Gerichtsschreiber und den Gerichtspräsidenten wegen des Verdachts der Urkundenfälschung im Amt und des Verdachts des Amtsmissbrauchs hängig.