Die Treuepflicht des Anwaltes gegenüber seinen Mandanten gelte zudem zeitlich unbeschränkt. Er bleibe dem Klienten somit auch nach der Mandatsbeendigung verpflichtet (pag. 1 ff.). 5. Mit Schreiben vom 8. Februar 2018 liess die Anwaltsaufsichtsbehörde die Beschwerdekammer in Strafsachen wissen, dass die Anzeige eingegangen sei und dass die Beschwerdekammer in Strafsachen zu gegebener Zeit über den Ausgang der Anzeige informiert werde (pag. 53).