3. Den Widerruf des amtlichen Mandates begründete das Regionalgericht Bern-Mittelland damit, dass der Disziplinarbeklagte D.________ in einem anderen Verfahren vor dem Regionalgericht (PEN 15 786) respektive dem Obergericht des Kantons Bern (SK 16 150) als amtlicher Verteidiger vertreten habe. Aufgrund der Tatsache, dass D.________ im Strafverfahren von B.________ diesen als Privatkläger schwer belaste, liege eine Interessenkollision des amtlichen Verteidigers von B.________ und auch eine Gefährdung des Berufsgeheimnisses vor. Eine wirksame Verteidigung sei dem amtlichen Verteidiger von B.________ unter diesen Umständen nicht mehr möglich.