1. In Anwendung ihrer Meldepflicht gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA; SR 935.61) hat die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern die beiden Beschlüsse vom 31. Januar 2018 (Verfahren BK 17 345 und Verfahren BK 17 350) auch der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern eröffnet. Im Verfahren BK 17 345 hatte sich B.________ bei der Beschwerdekammer in Strafsachen dagegen beschwert, dass das Regionalgericht Bern-Mittelland das amtliche Mandat von Rechtsanwalt A.________ (im Folgenden: Disziplinarbeklagter) per 21. August 2017 widerrufen hatte.