Regeste: Interessenkonflikte (Art. 12 lit. c BGFA) Der Disziplinarbeklagte vertrat zwei Personen, die sich gegenseitig strafbare Handlungen vorgeworfen haben. Eine bestmögliche Interessenwahrung der Interessen beider Klienten war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Wegen unzulässiger Doppelvertretung wurde eine Berufsregelverletzung bejaht. Erwägungen: I. Prozessgeschichte