9 mit Schreiben vom 7. November 2018 entsprechend informiert. Da er keinen entsprechenden Antrag gestellt hat, ist ihm keine Mitteilung zu machen. 10 Die Anwaltsaufsichtsbehörde entscheidet: 1. B.________ wird wegen Verletzung von Art. 12 lit. a bzw. lit. g BGFA mit einer Busse von CHF 3‘000.00 bestraft. 2. Die Kosten dieses Verfahrens, bestimmt auf eine Gebühr von CHF 2‘000.00, werden der Disziplinarbeklagten auferlegt. 3. Zu eröffnen: - der Disziplinarbeklagten