In diese Richtung geht nämlich die Eingabe vom 9. Oktober 2018 an die Anwaltsaufsichtsbehörde im Berufsgeheimnisentbindungsverfahren (AA 18 183), wonach die Gefahr bestehe, dass der Anzeiger in absehbarer Zeit über den ihm zufallenden Anteil von ca. CHF 1,3 Mio. verfügen könne und diesen dem Zugriff der Gläubiger (u.a. Anwälte) entziehe. Nicht zu verkennen ist auch, dass dieser Mandant der Disziplinarbeklagten das Anwaltsleben nicht einfach gemacht hat.