Dabei weisen die nach PKV bezogen auf einen Streitwert von CHF 7,1 Mio. ausgerichteten Honorarnoten im Zivilverfahren ein Gesamttotal von rund CHF 147‘000.00 auf, jene im Strafverfahren ein solches von knapp CHF 17‘000.00, wobei vom Gesamthonorar die beiden Vorschüsse des Kantons Bern von CHF 8‘000.00 bzw. CHF 4‘000.00 in Abzug gebracht worden waren. Aus den Akten geht weiter hervor, dass im Zeitpunkt der Rechnungstellung vom 24. Oktober 2018 die amtliche Vertretung im Zivilverfahren noch andauerte (Entscheid des Regionalgerichtes Berner Jura-Seeland vom 28. März 2018 [pag. 249