13. Unbestritten blieb, dass die Disziplinarbeklagte im gegen den Anzeiger geführten Strafverfahren zwei Vorschusszahlungen des Staates von CHF 8‘000.00 und CHF 4‘000.00 erhalten hat (eigene Darstellung laut Schreiben vom 18. Juni 2019 [pag. 159]). Keine Vorschussrechnungen hatte die Disziplinarbeklagte im zivilrechtlichen Streit gestellt, so dass sie bis am Schluss auch nicht durch den Staat entschädigt wurde. Ausgangspunkt ist das Schreiben vom 24. Oktober 2018 der Disziplinarbeklagten an den Anzeiger (pag. 175 f). Der Eingabe an die Anwaltsaufsichtsbehörde vom 18. Juni 2019 (pag.