3 Anzeiger, und der Gegenpartei im Zivilprozess, die am 1. November 2018 anlässlich einer Fortsetzungsverhandlung vor dem Regionalgericht Berner Jura- Seeland gerichtlich genehmigt worden sei. Damit hätten die zivilrechtlichen Verfahren abgeschlossen werden können. Was schliesslich das Strafverfahren betreffe, wurde u.a. auf eine Verfügung der Staatsanwaltschaft der Region Berner Jura-Seeland vom 1. April 2019 verwiesen (pag. 369), mittels der die Disziplinarbeklagte per 1. April 2019 aus dem amtlichen Mandat entlassen wurde.