219 f) eine ergänzende Stellungnahme ein. Sie wies betreffend das amtliche Mandat auf den Entscheid des Regionalgerichtes Berner Jura-Seeland in der Sache CIV 14 2869 (uR) vom 28. März 2018 hin, wonach die Anträge des Anzeigers wie auch der Disziplinarbeklagten auf Entlassung bzw. Wechsel als amtliche Rechtsbeiständin abgewiesen wurden. Eine durch den Anzeiger dagegen erhobene Beschwerde wurde durch das Obergericht abgewiesen (Verfahren ZK 18 172). Die Disziplinarbeklagte verwies weiter unter entsprechender Beilage auf eine Vereinbarung zwischen ihrem Mandanten, dem