3. Deshalb ersuchte der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17. April 2019 die Disziplinarbeklagte um Beantwortung ergänzender Fragen (pag. 143 f). Im Rahmen ihrer Antwort vom 18. Juni 2019 (pag 159 f.) wurden diese Fragen teilweise beantwortet. So führte sie insbesondere aus: a. Die erwähnten Vorschusszahlungen im Strafverfahren seien von ihr bei der Staatsanwaltschaft in Biel verlangt worden, sie sei mit Verfügung vom 13. Juli 2016 als amtliche Verteidigerin des Anzeigers eingesetzt worden nach Entlassung von Kollegen C.________ aus diesem Mandat.