Dem Schreiben ist weiter zu entnehmen, dass die «Kündigung» ihres amtlichen Mandates durch den Anzeiger im Zivilprozess vor Regionalgericht Berner Jura- Seeland nicht anerkannt und sie als amtliche Anwältin bestätigt worden ist. Das ihm zugefallene Vermögen sei im Rahmen von vorsorglichen Massnahmen 2 gesperrt worden. Die amtlichen Mandate seien nun deswegen auch weitergeführt worden. Diesbezüglich benötige sie auch die entsprechenden Akten. Auch diese Eingabe war mit einigen Beilagen versehen, die allerdings nicht sämtliche offenen Fragen klärten.